Grunderwerbssteuer

Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie aktuell 6,5 Prozent (gerechnet auf den Gesamtkaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars).

Notar- und Grundbuchgebühren

Für die Erstellung des Kaufvertrags, die Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch entstehen Notargebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (degressiv mit steigender Kaufpreishöhe). Neben der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs prüft der Notar auch die ordnungsgemäße Abwicklung.

Maklergebühren

Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr von 3% zzgl. der Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis. Zu den Leistungen gehören eine Vielzahl an Tätigkeiten u.a. die gewissenhafte Aufbereitung der Objektunterlagen, die professionelle Vermarktung, die Durchführung von Einzelbesichtigungen, die Übernahme aller Formalitäten, das Klären etwaiger rechtlicher Fragen, die Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten, die Abstimmung des Kaufvertrags, umfassender Service rund um den Notartermin (Vorbereitung, persönliche Begleitung) sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus.

Bankgebühren

Wird für den Erwerb einer passenden Immobilie ein Darlehen benötigt, fallen zusätzliche Kosten für die Finanzierung in Form von Bearbeitungsgebühren der Bank sowie Zinsen an.

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